Gemeinsame Erklärung verabschiedet
In einer gemeinsamen Erklärung haben die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern konkrete Forderungen aufgestellt, wie zukünftig der Schutz von Menschen mit Behinderungen während der aktuellen Pandemie-Lage verbessert werden kann.
Matthias Rösch, Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz, derzeit Sprecher der Konferenz der Beauftragten von Bund und Länder für Menschen mit Behinderungen: „Bei vielen Menschen mit Behinderungen gibt es Verunsicherung, wie sie in der Impfpriosierung berücksichtigt werden. Besonders, wenn sie ein hohes gesundheitliches Risiko für einen schweren Verlauf haben – zum Beispiel durch Beatmung – und lebensnotwendig auf Assistenz und pflegerische Unterstützung in ihrem eigenen häuslichen Bereich angewiesen sind. Hier muss die Impfverordnung des Bundes nachgebessert werden, um mehr Sicherheit für die Menschen mit Behinderungen zu erreichen.“
Nach Auffassung von Jürgen Dusel, dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, sollen in Ergänzung zur Impfstrategie insbesondere vulnerable Gruppen in die Lage versetzt werden, sich bestmöglich zu schützen. „So muss zum Beispiel die Versorgung mit FFP2-Masken deutlich ausgeweitet werden. Außerdem sollten Menschen mit einem erhöhten Infektionsrisiko und deren Assistenz- und Pflegekräfte einen Anspruch auf Schnelltests haben“, so Jürgen Dusel. „Hier besteht dringend Anpassungsbedarf, damit Impfverordnung, Schutzmaskenverordnung und Testverordnung sich ergänzen und gemeinsam ein sinnvolles und für alle nachvollziehbares Gesamtkonzept bilden.“
Hintergrund: Viele Menschen mit Behinderungen haben ein deutlich erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID19-Erkrankung. Gleichzeitig haben sie durch ihre Lebenssituation – beispielsweise wegen Assistenz- und Pflegebedarfs oder wegen des Lebens in einer Einrichtung – auch ein deutlich höheres Ansteckungsrisiko. Die Mehrheit der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland (80 % beziehungsweise 3,31 Millionen) wird nach wie vor zu Hause versorgt. Deshalb sind auch die Pflegedienste in der höchsten Priorität der Impfverordnung (§ 2 CoronaImpfV). Allerdings werden viele Pflegebedürftige nicht von Pflegediensten, sondern von anderen Menschen, wie zum Beispiel pflegenden Angehörigen und Assistenzkräften, versorgt. Diese Lebenswirklichkeit wird in der Impfverordnung nicht abgebildet, sollte aber bei sämtlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Das reicht von der Frage der Priorisierung bei der Impfung sowie des barrierefreien Zugangs zu Impfungen über die Versorgung mit FFP2-Masken bis hin zur Frage der Versorgung mit Schnelltests, Schutzausrüstung im Allgemeinen und Desinfektionsmitteln. Für alle Schutzmaßnahmen braucht es ein abgestimmtes Konzept. Die bisherigen Maßnahmen müssen nachgebessert werden.
Die konkreten Forderungen entnehmen Sie der Erklärung.