Beitragsordnung
des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Thüringen e.V.
Gültig ab 01.01.2024
1. Beitragssatz
1.1. Ordentliche Mitglieder zahlen ab 2024 einen Jahresbeitrag von 90,00 Euro.
1.2. Ordentliche Mitglieder zahlen ab 2025 einen Jahresbeitrag von 102,00 Euro
1.3. Kinder und Jugendliche ohne eigenes Einkommen, Studierende und Auszubildende zahlen einen Jahresbeitrag von 15,00 Euro.
1.4. Für fördernde Mitglieder wird keine Beitragshöhe festgelegt.
1.5. Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind von der Beitragspflicht befreit.
2. Beitragsnachlass
In begründeten Fällen kann der Kreisvorstand auf Antrag des Mitglieds einen Nachlass des Beitrags gewähren. Dies gilt insbesondere für Mitglieder mit geringem Einkommen.
Das Mitglied hat den Nachweis über die Gründe seines Antrags zu führen. Die Minderung muss jährlich neu beantragt werden. Dies gilt nicht für Heimbewohner/innen.
Der Antrag soll bis 01.10. für das Folgejahr beim Kreisvorstand eingereicht werden, dieser entscheidet im Januar des Beitragsjahres über den Antrag und hat seine Entscheidung bis 31.01. des Beitragsjahres dem Mitglied sowie dem Landesvorstand mitzuteilen. Der Kreisvorstand ist gegenüber dem Landesvorstand nicht zu einer Begründung über seine Entscheidung verpflichtet.
2024
Eine im Kreis getroffene Regelung zur Beitragsminderung entbindet die Kreise nicht von der Abführung des Beitragsanteils von 59,50 Euro an den Landesverband.
Bei einem ordentlichen Jahresbeitrag von 90,00 Euro werden 59,50 Euro an den Landesverband überwiesen.
Die Umlage für den DBSV e. V. beträgt im Jahr 2024, 29,00 Euro, somit verbleiben 61,00 Euro für den Verband, diese werden hälftig auf 30,50 Euro für den LV und 30,50 Euro für die Kreisorganisationen aufgeteilt.
2025
Eine im Kreis getroffene Regelung zur Beitragsminderung entbindet die Kreise nicht von der Abführung des Beitragsanteils von 65,50 Euro an den Landesverband. Bei einem ordentlichen Jahresbeitrag von 102,00 Euro werden 65,50 Euro an den Landesverband überwiesen.
Die Umlage für den DBSV e. V. beträgt im Jahr 2025, 29,00 Euro, somit verbleiben 73,00 Euro für den Verband, diese werden hälftig auf 36,50 Euro für den LV und 36,50 Euro für die Kreisorganisationen aufgeteilt.
3. Fälligkeit des Beitrages
Der Kreisvorstand kann abweichend auf Antrag des Mitglieds auf Beitragszahlung in mehreren Raten zustimmen.
Die Abführung des Beitragsanteils an den Landesverband erfolgt entsprechend der Finanzrichtlinie jeweils zu 50 % zum 30.04. und zum 30.09. des laufenden Jahres.