Gültig ab 01.01.2017
Beitragsordnung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Thüringen e.V.
1. Beitragssatz
1.1. Ordentliche Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 78,00 EURO.
1.2. Kinder und Jugendliche ohne eigenes Einkommen, Studierende und Auszubildende zahlen einen Jahresbeitrag von 15,00 Euro.
1.3. Für fördernde Mitglieder wird keine Beitragshöhe festgelegt.
1.4. Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind von der Beitragspflicht befreit.
2. Beitragsnachlass
In begründeten Fällen kann der Kreisvorstand auf Antrag des Mitglieds einen Nachlass des Beitrags gewähren. Dies gilt insbesondere für Mitglieder mit geringem Einkommen.
Das Mitglied hat den Nachweis über die Gründe seines Antrags zu führen. Die Minderung muss jährlich neu beantragt werden. Dies gilt nicht für Heimbewohner/innen.
Der Antrag soll bis 01.10. für das Folgejahr beim Kreisvorstand eingereicht werden, dieser entscheidet im Januar des Beitragsjahres über den Antrag und hat seine Entscheidung bis 31.01. des Beitragsjahres dem Mitglied sowie dem Landesvorstand mitzuteilen. Der Kreisvorstand ist gegenüber dem Landesvorstand nicht zu einer Begründung über seine Entscheidung verpflichtet.
Eine im Kreis getroffene Regelung zur Beitragsminderung entbindet die Kreise
nicht von der Abführung des Beitragsanteils von 54,50 Euro an den Landesverband.
Bei einem normalen Jahresbeitrag von 78,00 Euro werden 54,50 Euro an den Landesverband überwiesen.
2017 und 2018 verwendet der LV 4,50 € pro ordentliches Mitglied zur Schuldentilgung beim DBSV.
Die Umlage für den DBSV e. V. beträgt im Jahr 2017, 26,50 Euro.
Ab dem Jahr 2019 beträgt die Abführung 55,00 € davon werden an den DBSV 29,00 € abgeführt.
Der LV verwendet 3,00 € für die Schuldentilgung beim DBSV.
Sobald die Schuldentilgung in Höhe von 30.000,00 € erfolgte, wird die Beitragsabführung zu gleichen Teilen zwischen dem LV und der KO aufgeteilt.
3. Fälligkeit des Beitrages
Der Kreisvorstand kann abweichend auf Antrag des Mitglieds auf Beitragszahlung in mehreren Raten zustimmen.
Die Abführung des Beitragsanteils an den Landesverband erfolgt entsprechend der Finanzrichtlinie jeweils zu 50 % zum 30. 04. und zum 30.09. des laufenden Jahres.