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EU-Fluggastrechte: Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen

Die EU reformiert voraussichtlich ab Mitte 2027 die Fluggastrechte. Für Menschen mit Behinderungen bringt dies deutliche Verbesserungen:

 

Voller Kostenersatz: Bei Beschädigung oder Verlust von Rollstühlen und anderen Hilfsmitteln müssen Airlines künftig die vollen Kosten für Reparatur oder Ersatz übernehmen.

Kostenloser Nachbarsitz: Begleitpersonen sitzen in Zukunft garantiert kostenlos direkt neben der betroffenen Person.

Entschädigung bei Assistenz-Pannen: Verpasst ein Passagier den Flug, weil die Flughafen-Assistenz versagt, besteht Anspruch auf Entschädigung und Umbuchung.

 

Kritik von Verbänden: Spontanes Reisen bleibt schwierig, da die Voranmeldepflicht für Hilfen bestehen bleibt. Zudem dürfen Airlines die Mitnahme in seltenen Fällen weiterhin aus "Sicherheitsgründen" verweigern.

 

Weitere Infos: https://www.dbsv.org/aktuell/neue-eu-fluggastrechte.html

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