EU-Fluggastrechte: Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen
Die EU reformiert voraussichtlich ab Mitte 2027 die Fluggastrechte. Für Menschen mit Behinderungen bringt dies deutliche Verbesserungen:
Voller Kostenersatz: Bei Beschädigung oder Verlust von Rollstühlen und anderen Hilfsmitteln müssen Airlines künftig die vollen Kosten für Reparatur oder Ersatz übernehmen.
Kostenloser Nachbarsitz: Begleitpersonen sitzen in Zukunft garantiert kostenlos direkt neben der betroffenen Person.
Entschädigung bei Assistenz-Pannen: Verpasst ein Passagier den Flug, weil die Flughafen-Assistenz versagt, besteht Anspruch auf Entschädigung und Umbuchung.
Kritik von Verbänden: Spontanes Reisen bleibt schwierig, da die Voranmeldepflicht für Hilfen bestehen bleibt. Zudem dürfen Airlines die Mitnahme in seltenen Fällen weiterhin aus "Sicherheitsgründen" verweigern.
Weitere Infos: https://www.dbsv.org/aktuell/neue-eu-fluggastrechte.html



