Weitere Corona-Maßnahmen fallen zum 1. März
Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen ab März keine Maske mehr tragen. Auch die Corona-Testpflicht endet für sie. Beim Arztbesuch muss dagegen weiterhin eine Maske getragen werden.
Die Masken- und Testpflicht für die Beschäftigten und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen soll vorzeitig zum 1. März auslaufen. Die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern vereinbarten ein früheres Ende der eigentlich bis 7. April festgelegten bundesweiten Corona-Schutzvorgaben. Auch Besucher von Krankenhäusern und Pflegeheimen brauchen dann keinen Test mehr. Sie sollen aber vorläufig bei Besuchen ebenso wie Patienten in Arztpraxen weiter Maske tragen.
Quelle: Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)