Soziale Rehabilitation
Menschen, die blind oder schwer sehbehindert sind oder von Blindheit oder schwerer Sehbehinderung bedroht werden, droht grundsätzlich ein sozialer Abstieg in unserer Gesellschaft. Dem hat die Politik im Bund in in den Ländern Rechnung getragen und unsere Betroffenengruppe mit vielen gesetzlichen Regelungen entsprechend abgesichert. So wird beispielsweise im Sozialgesetzbuch IX bestimmt, dass Menschen, die blind oder schwer sehbehindert werden, unter bestimmten Voraussetzungen eine Eingliederungshilfe zu gewähren ist. Man kann mit Unterstützung des zuständigen Leistungsträgers beispielsweise auf einen behindertengerechten Beruf umschulen oder einen dafür notwendigen Schulabschluss erwerben.
Man erhält, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, Blindengeld oder Blindenhilfe. Ein Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, der berechtigt, eine Begleitperson in Bahn und Bus kostenfrei mit sich zu führen. Bei entsprechender Beeinträchtigung kann man von der Entrichtung von Rundfunkgebühren befreit werden.
Blinde und schwer sehbehinderte Kinder erhalten eine Frühförderung, um ihre Fähigkeiten möglichst uneingeschränkt von ihrer Behinderung entfalten zu können. Blinde und schwer sehbehinderte Schülerinnen und Schüler können im Freistaat Thüringen in einem entsprechenden Förderzentrum beschult werden. Auch ist der Besuch der Deutschen Blindenstudienanstalt – eines Gymnasiums für Blinde und Sehbehinderte – in Marburg mit Internatsunterbringung möglich.
Die Regierung des Freistaates Thüringen bemüht sich derzeit, auch eine inklusive Beschulung von blinden und schwer sehbehinderten Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen. Dabei lernen betroffene Schülerinnen und Schüler mit nicht behinderten Kindern, unterstützt durch Integrationslehrer, gemeinsam in Schulklassen im gesamten Freistaat.
Sind Sie daran interessiert, zu erfahren, welche einzelnen sozialen Leistungen blinden und schwer sehbehinderten Menschen zustehen? Möchten Sie wissen, welche Anträge gestellt werden müssen, um bestimmte soziale Leistungen zu erhalten, dann empfehlen wir, mit der Zentralen Beratungsstelle des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Thüringen Kontakt aufzunehmen.
Die Überregionale Beratungsstelle Ostthüringen befindet sich
in der Gutenbergstraße 29 a in 99423 Weimar.
Unsere Beraterin, Frau Martina Schenk können Sie unter der Telefonnummer: 03643/742906 erreichen.
Ihre E-Mailadresse lautet: m.schenk@bsvt.org
Für Rückfragen stehen Ihnen auch Beraterinnen und Berater in den überregionalen Beratungsstellen in Heilbad Heiligenstadt oder in Bad Langensalza gerne zur Verfügung.