Arbeitskreis Umwelt und Verkehr
Nutzen Sie unsere Beratungsangebote
Arbeitskreisleiter:
Eberhard Tölke
Birkenstraße 64
07549 Gera
Telefon 0365 5515692
E-Mail: eb.toelke@t-online.de
Wir beraten Sie insbesondere
zur Gestaltung öffentlicher Gebäude
- Kennzeichnung von Glasflächen und Glastüren
- Stufenmarkierungen
- Fußbodenbeläge als taktile und optische Orientierungshilfe
- Aufzugstastaturen und -ausstattungen
- Schriften für Informationstafeln
- Taktile Gestaltung von Tür- und Hinweisschildern
- optische Orientierungshilfen in Sanitärräumen
- Beleuchtung
zur Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes
- Leitsysteme an Haltestellen für Bus und Bahn
- Leitsysteme für Plätze und Verkehrsanlagen wie z.B. Kreuzungsbereiche
- Fußgängerquerung an Kreisverkehren
- Trennung von Geh- und Radwegen
- Gehweggestaltung mit taktilen, optischen und akustischen Orientierungshilfen
- Baustellenabsicherung
- Ausstattung von Bussen und Bahnen mit Informations- und Leitsystemen für Blinde und Sehbehinderte
Empfehlungen der Fachgruppe
Hinweis: Um die zum Download angebotenen PDF-Dateien zu öffnen, benötigen Sie das Zusatzprogramm Adobe Acrobat Reader, welches Sie hier kostenfrei herunterladen können.
- Empfehlung des BSVT zur Trennung von Geh- und Radwegen
- Empfehlung des Arbeitskreises Umwelt und Verkehr des BSVT für die blinden- und sehbehindertengerechte Gestaltung im Tourismusbereich
- Betrachtung zu barrierefrei gestalteten akustischen Informationen auf Bahnsteigen des Schienenpersonenverkehrs unter Berücksichtigung des erhöhten Sicherheits- und Orientierungsbedarfs von Menschen mit sensorischen Behinderungen
Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration
von Menschen mit Behinderungen
vom 16. Dezember 2005
§5
Barrierefreiheit
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Barrierefreiheit = Voraussetzung zur gleichberechtigten Teilhabe für Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft