Pressemitteilung 233/2021 des Landeswahlleiter Thüringen Günter Krombholz vom 26. August 2021
„Auch zur Bundestagswahl 2021 wird es den blinden und sehbehinderten Menschen in Thüringen wieder möglich sein, ohne Hilfsperson eigenständig zu wählen. Dazu wurden Wahlschablonen als Abstimmhilfen in enger Zusammenarbeit mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V. konzipiert“, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.
Die Verteilung der Abstimmhilfen (Wahlschablonen) erfolgt durch den Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V. Über den Landesverband werden die Schablonen an die Interessierten verteilt. Eine Erläuterung zur Handhabung und zur Bewerbersituation wird auf einer CD mitgeliefert.
Die Wahlschablonen sind sowohl für die Wahl im Wahllokal, als auch für die Briefwahl nutzbar.
Nach der Entnahme des Stimmzettels aus der Wahlschablone ist kein Unterschied zu anderen Stimmzetteln festzustellen. Somit bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt.
Sehbehinderte und Blinde, die Interesse an einer Nutzung der Wahlschablone haben – unabhängig von der Mitgliedschaft im Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V. – melden sich bitte unter der Telefonnummer 03643 – 74 29 06.
Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter der Adresse www.wahlen.thueringen.de.
Weitere Auskünfte erteilt:
Büro des Landeswahlleiters
Telefon: 0361 57 331 91 20
Kontakt: wahlen@statistik.thueringen.de