Resolution des BSVT e.V. (Wahlprüfsteine)
Resolution des BSVT e.V. (Wahlprüfsteine)
Sehr geehrte Damen und Herren,
1. 80% der Informationen in unserer Gesellschaft werden über das Auge aufgenommen. Ein Blinder hat somit große Einschränkungen hinzunehmen! Die Teilhabe für Blinde und hochgradig Sehbehinderte am Leben ist daher oft nur eingeschränkt möglich. Ein selbstbestimmtes Leben ist jedoch das Ziel des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK). Mit der Ratifizierung am 26.März 2009 gilt dieses Übereinkommen auch innerstaatlich als Bundesrecht. Dabei ist die Schaffung von Barrierefreiheit in allen Bereichen eine Grundvoraussetzung. Für Blinde ist besonders die Barrierefreiheit im Kommunikationsbereich (Internetseiten und mobile Anwendungen) wichtig.
Frage:
• Wie unterstützen Sie als Kandidat für den Thüringer Landtag konkret diesen Prozess, insbesondere bei der Verwirklichung des
Thüringer Maßnahmenplanes zur Umsetzung der UN-BRK?
• Es gibt 9 Arbeitsgruppen (AG), in welcher Arbeitsgruppe haben Sie bisher mitgewirkt und wie wird die weitere Arbeit zur Schaffung von Barrierefreiheit in ihrer Partei organisiert?
2. Etwa 250.000 Personen in Thüringen engagieren sich ehrenamtlich in Vereinen oder auch als Nachbarschaftshelfer. Darunter sind viele schwerbehinderte Menschen. Sie investieren viel Kraft, Zeit und auch Geld, da die sogenannte Aufwandsentschädigung ihren wirklichen Aufwand oft nicht deckt.
Auch unser Verband setzt sich mit vielen ehrenamtlich arbeitenden Mitgliedern für die Inklusion behinderter Menschen in unserem Land ein. Dafür sind, ebenso wie in den Parteien, komplexe organisatorische und logistische Strukturen notwendig. Diese Organe und Gremien der Vereine bestehen fast immer ausschließlich aus Menschen, die an derselben Behinderung leiden, wie diejenigen für die sie sich einsetzen. Trotz Verwendung moderner Hilfsmittel bleiben in der ehrenamtlichen Vereinsarbeit der Vorstände wesentliche Bereiche offen, die aufgrund der Behinderung nicht möglich sind. Dabei leisten gerade diese Vorstände mit ihrer Arbeit einen bedeutenden Beitrag dafür, dass viele behinderte Menschen, unabhängig der Mitgliedschaft in den Vereinen, besser ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wahrnehmen können. Leider gibt es hier eine Lücke in der Versorgung mit der Arbeitsassistenz, da die Vorstandstätigkeit durch behinderte Menschen unzureichend geregelt ist. Dadurch erhalten diese ehrenamtlich arbeitenden Vorstände zurzeit keinerlei Unterstützung als Ausgleich zu ihrer Behinderung, im Sinne einer Arbeitsassistenz.
Frage:
• Stimmen Sie mit unserer Meinung überein, dass dieser Zustand nicht länger tragbar ist?
• Wie könnte ein Modell aussehen, eine Arbeitsassistenz für Vereine mit behinderten Vorständen zu realisieren?
• Wann wollen Sie davon betroffenen ehrenamtlich Tätigen durch eine gesetzlich garantierte Ehrenamtsassistenz helfen, sich für ihre mitbetroffenen Bürger einsetzen zu können?
3. Anstatt Barrieren in allen Bereichen zu reduzieren, wie es zahlreiche Gesetze der Bundesregierung verordnen, werden immer mehr Barrieren aufgebaut – in den Köpfen der Menschen, auf den Straßen und Gehwegen, im Internet, in Arztpraxen, Krankenhäusern und vielem mehr.
Frage:
• Wie stellen Sie sich vor, die Worte „Inklusion“ und „Barrierefreiheit“ endlich mit Inhalt zu erfüllen und blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen?
• Werden Sie sich dafür stark machen, durch die Gewährung eines Taxifonds schwerbehinderten Menschen mehr Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen?
4. Es ist derzeit eine Förderung von 80% der Personalkosten der überregionalen Beratungsstellen über das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) und ein Eigenanteil von 20% zutragen. Bisher wurde über die Blindenstiftung dieser Eigenanteil getragen. Die Erträgnisse der Stiftung werden überwiegend für eigene Personal- und Sachkosten aufgewendet und stehen nur noch zu einem geringen Anteil zur Kofinanzierung für die Beratungstätigkeit zur Verfügung.
Die Förderung beläuft sich stets auf einen bestimmten Bewilligungszeitraum von einem Jahr. Auch wenn beide Personalstellen der ÜBS Heilbad Heiligenstadt und ÜBS Ostthüringen über einen unbefristeten Arbeitsplatz verfügen, so sind beide Personalstellen von den Fördermittelgebern abhängig.
Frage:
• Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Überregionalen Beratungsstellen (ÜBS) Heilbad Heiligenstadt und Ostthüringen so zu unterstützen, dass eine gewisse Planungssicherheit sowohl für den Gesamtverband und dessen Mitglieder, als auch für die Angestellten der oben genannten Beratungsstellen vorhanden ist?
5. Die derzeitig gültigen Richtlinien zur Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen an Vereine und Verbände für Aufgaben der Betreuung von Menschen mit Behinderungen sowie zur Förderung von Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen im Freistaat Thüringen, fördert nur die Personalkosten bei Beratungsstellen. Für Sinnesbehinderte, besonders Blinde ist es im Ehrenamt nicht möglich das Rechnungswesen, die Finanzbuchhaltung oder die Lohnbuchhaltung selber zu erledigen oder entsprechend des Vereinsrechtes zu kontrollieren.
Aus der Richtlinie:
„2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden unter 1.2 notwendige Sachausgaben der geschäftsführenden Stelle eines Verbandes oder Vereines und unter 1.3 notwendige Sach- und Personalausgaben der Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen.“
Warum werden keine Personalkosten für die geschäftsführende Stelle gefördert. Hier kann mit geringem Aufwand die Richtlinie geändert werden.
Frage:
• Können Sie sich eine Änderung der Richtlinie vorstellen und wie kann kurzfristig eine Lösung herbeigeführt werden?
6. Das Bundesland Thüringen zahlt den blinden Menschen das Landesblindengeld im Rahmen des Sinnesbehindertengesetzes. Dies beträgt monatlich 472,00 €. Dafür sind die Betroffenen sehr dankbar, da ja so doch ein finanzieller Spielraum für blindenspezifische Ausgaben vorhanden ist.
Frage:
• Wäre es möglich die Errungenschaften des Landesblindengeldes so auszubauen, dass ab der nächsten Legislaturperiode eine Dynamisierung stattfinden kann? So dass ähnlich wie in anderen Bundesländern oder auch bei der gesetzlichen Rente der Betrag des Sinnesbehindertengeldes ebenfalls dynamisch angeglichen wird?
7. Sinnesbehindertengeld kann in Thüringen von Personen bezogen werden, deren Sehvermögen unter 2 % liegt. Darüber hinaus können taubblinde Menschen ein Sinnesbehindertengeld beziehen. Weiterhin kann bei einem geringen Vermögen Blindenhilfe beantragt werden.
Der Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V. vertritt als Interessengemeinschaft aber nicht nur diesen Personenkreis. Viele Menschen werden mit einem eingeschränkten Sehvermögen geboren, das noch lange nicht für den Bezug der o. g. Unterstützung ausreicht. Dennoch werden diese Personen in ihrem Leben mit vielen Schwierigkeiten konfrontiert. Daneben treten Augenschädigungen aber meistens im Laufe des Lebens auf. Dabei können diese durch andere Erkrankungen oder Unfälle ausgelöst werden. In der Regel lässt das Sehvermögen aber im fortgeschrittenen Alter nach. Ab dem Zeitpunkt, in dem es für die Betroffenen dunkler und dunkler wird, sind sie mehr und mehr auf Unterstützung angewiesen. Ganz besonders werden dann spezielle Hilfsmittel (Brillen, Lupen, Lesegeräte usw.) benötigt, um die Behinderung auszugleichen. Die Kostenträger, die die soziale Teilhabe absichern sollen, gewährleisten aber nur eine gewisse Grundversorgung. Vielfach ist die Finanzierung auch nicht ganz klar.
Um die hier aufgezeigten Nachteile auszugleichen, gibt es in sieben Bundesländern ein „Sehbehindertengeld“. Dieses wird auch als „kleines Blindengeld“ bezeichnet. Genau wie das Blindengeld ist es ebenfalls auf Landesebene geregelt. Es richtet sich an Menschen, die hochgradig sehbehindert sind.
Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen) bitten wir Sie, die Betroffenen nicht „im Dunkeln stehen zu lassen“.
Frage:
• Wie steht ihre Partei dazu und können Sie in der nächsten Legislaturperiode für ein Sehbehindertengeld für hochgradig Sehbehinderte eintreten?
Wir bedanken uns für die Beantwortung und werden, wenn Sie nicht ausdrücklich widersprechen die Fragen und Antworten auf unserer Internetseite www.BSVT.org veröffentlichen.
Weimar, den 20.11.2023
Der Landesvorstand
Sehr geehrte Damen und Herren,
1. 80% der Informationen in unserer Gesellschaft werden über das Auge aufgenommen. Ein Blinder hat somit große Einschränkungen hinzunehmen! Die Teilhabe für Blinde und hochgradig Sehbehinderte am Leben ist daher oft nur eingeschränkt möglich. Ein selbstbestimmtes Leben ist jedoch das Ziel des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK). Mit der Ratifizierung am 26.März 2009 gilt dieses Übereinkommen auch innerstaatlich als Bundesrecht. Dabei ist die Schaffung von Barrierefreiheit in allen Bereichen eine Grundvoraussetzung. Für Blinde ist besonders die Barrierefreiheit im Kommunikationsbereich (Internetseiten und mobile Anwendungen) wichtig.
Frage:
• Wie unterstützen Sie als Kandidat für den Thüringer Landtag konkret diesen Prozess, insbesondere bei der Verwirklichung des
Thüringer Maßnahmenplanes zur Umsetzung der UN-BRK?
• Es gibt 9 Arbeitsgruppen (AG), in welcher Arbeitsgruppe haben Sie bisher mitgewirkt und wie wird die weitere Arbeit zur Schaffung von Barrierefreiheit in ihrer Partei organisiert?
2. Etwa 250.000 Personen in Thüringen engagieren sich ehrenamtlich in Vereinen oder auch als Nachbarschaftshelfer. Darunter sind viele schwerbehinderte Menschen. Sie investieren viel Kraft, Zeit und auch Geld, da die sogenannte Aufwandsentschädigung ihren wirklichen Aufwand oft nicht deckt.
Auch unser Verband setzt sich mit vielen ehrenamtlich arbeitenden Mitgliedern für die Inklusion behinderter Menschen in unserem Land ein. Dafür sind, ebenso wie in den Parteien, komplexe organisatorische und logistische Strukturen notwendig. Diese Organe und Gremien der Vereine bestehen fast immer ausschließlich aus Menschen, die an derselben Behinderung leiden, wie diejenigen für die sie sich einsetzen. Trotz Verwendung moderner Hilfsmittel bleiben in der ehrenamtlichen Vereinsarbeit der Vorstände wesentliche Bereiche offen, die aufgrund der Behinderung nicht möglich sind. Dabei leisten gerade diese Vorstände mit ihrer Arbeit einen bedeutenden Beitrag dafür, dass viele behinderte Menschen, unabhängig der Mitgliedschaft in den Vereinen, besser ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wahrnehmen können. Leider gibt es hier eine Lücke in der Versorgung mit der Arbeitsassistenz, da die Vorstandstätigkeit durch behinderte Menschen unzureichend geregelt ist. Dadurch erhalten diese ehrenamtlich arbeitenden Vorstände zurzeit keinerlei Unterstützung als Ausgleich zu ihrer Behinderung, im Sinne einer Arbeitsassistenz.
Frage:
• Stimmen Sie mit unserer Meinung überein, dass dieser Zustand nicht länger tragbar ist?
• Wie könnte ein Modell aussehen, eine Arbeitsassistenz für Vereine mit behinderten Vorständen zu realisieren?
• Wann wollen Sie davon betroffenen ehrenamtlich Tätigen durch eine gesetzlich garantierte Ehrenamtsassistenz helfen, sich für ihre mitbetroffenen Bürger einsetzen zu können?
3. Anstatt Barrieren in allen Bereichen zu reduzieren, wie es zahlreiche Gesetze der Bundesregierung verordnen, werden immer mehr Barrieren aufgebaut – in den Köpfen der Menschen, auf den Straßen und Gehwegen, im Internet, in Arztpraxen, Krankenhäusern und vielem mehr.
Frage:
• Wie stellen Sie sich vor, die Worte „Inklusion“ und „Barrierefreiheit“ endlich mit Inhalt zu erfüllen und blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen?
• Werden Sie sich dafür stark machen, durch die Gewährung eines Taxifonds schwerbehinderten Menschen mehr Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen?
4. Es ist derzeit eine Förderung von 80% der Personalkosten der überregionalen Beratungsstellen über das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) und ein Eigenanteil von 20% zutragen. Bisher wurde über die Blindenstiftung dieser Eigenanteil getragen. Die Erträgnisse der Stiftung werden überwiegend für eigene Personal- und Sachkosten aufgewendet und stehen nur noch zu einem geringen Anteil zur Kofinanzierung für die Beratungstätigkeit zur Verfügung.
Die Förderung beläuft sich stets auf einen bestimmten Bewilligungszeitraum von einem Jahr. Auch wenn beide Personalstellen der ÜBS Heilbad Heiligenstadt und ÜBS Ostthüringen über einen unbefristeten Arbeitsplatz verfügen, so sind beide Personalstellen von den Fördermittelgebern abhängig.
Frage:
• Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Überregionalen Beratungsstellen (ÜBS) Heilbad Heiligenstadt und Ostthüringen so zu unterstützen, dass eine gewisse Planungssicherheit sowohl für den Gesamtverband und dessen Mitglieder, als auch für die Angestellten der oben genannten Beratungsstellen vorhanden ist?
5. Die derzeitig gültigen Richtlinien zur Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen an Vereine und Verbände für Aufgaben der Betreuung von Menschen mit Behinderungen sowie zur Förderung von Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen im Freistaat Thüringen, fördert nur die Personalkosten bei Beratungsstellen. Für Sinnesbehinderte, besonders Blinde ist es im Ehrenamt nicht möglich das Rechnungswesen, die Finanzbuchhaltung oder die Lohnbuchhaltung selber zu erledigen oder entsprechend des Vereinsrechtes zu kontrollieren.
Aus der Richtlinie:
„2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden unter 1.2 notwendige Sachausgaben der geschäftsführenden Stelle eines Verbandes oder Vereines und unter 1.3 notwendige Sach- und Personalausgaben der Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen.“
Warum werden keine Personalkosten für die geschäftsführende Stelle gefördert. Hier kann mit geringem Aufwand die Richtlinie geändert werden.
Frage:
• Können Sie sich eine Änderung der Richtlinie vorstellen und wie kann kurzfristig eine Lösung herbeigeführt werden?
6. Das Bundesland Thüringen zahlt den blinden Menschen das Landesblindengeld im Rahmen des Sinnesbehindertengesetzes. Dies beträgt monatlich 472,00 €. Dafür sind die Betroffenen sehr dankbar, da ja so doch ein finanzieller Spielraum für blindenspezifische Ausgaben vorhanden ist.
Frage:
• Wäre es möglich die Errungenschaften des Landesblindengeldes so auszubauen, dass ab der nächsten Legislaturperiode eine Dynamisierung stattfinden kann? So dass ähnlich wie in anderen Bundesländern oder auch bei der gesetzlichen Rente der Betrag des Sinnesbehindertengeldes ebenfalls dynamisch angeglichen wird?
7. Sinnesbehindertengeld kann in Thüringen von Personen bezogen werden, deren Sehvermögen unter 2 % liegt. Darüber hinaus können taubblinde Menschen ein Sinnesbehindertengeld beziehen. Weiterhin kann bei einem geringen Vermögen Blindenhilfe beantragt werden.
Der Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V. vertritt als Interessengemeinschaft aber nicht nur diesen Personenkreis. Viele Menschen werden mit einem eingeschränkten Sehvermögen geboren, das noch lange nicht für den Bezug der o. g. Unterstützung ausreicht. Dennoch werden diese Personen in ihrem Leben mit vielen Schwierigkeiten konfrontiert. Daneben treten Augenschädigungen aber meistens im Laufe des Lebens auf. Dabei können diese durch andere Erkrankungen oder Unfälle ausgelöst werden. In der Regel lässt das Sehvermögen aber im fortgeschrittenen Alter nach. Ab dem Zeitpunkt, in dem es für die Betroffenen dunkler und dunkler wird, sind sie mehr und mehr auf Unterstützung angewiesen. Ganz besonders werden dann spezielle Hilfsmittel (Brillen, Lupen, Lesegeräte usw.) benötigt, um die Behinderung auszugleichen. Die Kostenträger, die die soziale Teilhabe absichern sollen, gewährleisten aber nur eine gewisse Grundversorgung. Vielfach ist die Finanzierung auch nicht ganz klar.
Um die hier aufgezeigten Nachteile auszugleichen, gibt es in sieben Bundesländern ein „Sehbehindertengeld“. Dieses wird auch als „kleines Blindengeld“ bezeichnet. Genau wie das Blindengeld ist es ebenfalls auf Landesebene geregelt. Es richtet sich an Menschen, die hochgradig sehbehindert sind.
Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen) bitten wir Sie, die Betroffenen nicht „im Dunkeln stehen zu lassen“.
Frage:
• Wie steht ihre Partei dazu und können Sie in der nächsten Legislaturperiode für ein Sehbehindertengeld für hochgradig Sehbehinderte eintreten?
Wir bedanken uns für die Beantwortung und werden, wenn Sie nicht ausdrücklich widersprechen die Fragen und Antworten auf unserer Internetseite www.BSVT.org veröffentlichen.
Weimar, den 20.11.2023
Der Landesvorstand
Des BSVT