Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde unseres Verbandes,
ich gebe nachfolgende Informationen des Thüringer Landtages zur Kenntnis und bitte insbesondere aufgrund unseres besonderen Personenkreises um Beachtung und auch Weitergabe der Infos an Mitglieder, Angehörige und Freunde.
inzwischen sind in allen Bundesländern Infektionsfälle mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) bestätigt worden. Zudem kehren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von privaten bzw. dienstlichen Reisen aus dem In- und Ausland zurück, die sie in Gebiete geführt haben, die zwischenzeitlich als mögliches oder tatsächliches Risikogebiet eingestuft sind. Anzunehmen ist, wie bereits auch den Medien entnommen werden kann, dass sich mittel- bis langfristig eine relevante Zahl der Bundesbürger*innen mit dem Virus infizieren wird.
Das Ziel der gesundheitsbehördlichen Bemühungen besteht angesichts dessen derzeit darin, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, indem Krankheitsfälle eingedämmt werden. Dies auch mit Blick darauf, dass auf diesem Wege wichtige Zeit gewonnen wird, um durch Impfstoffe einen langfristig wirksamen Bevölkerungsschutz zu erreichen.
Diese Strategie kann durch Jeden wirksam durch infektionsvermeidendes Verhalten unterstützt werden.
Personen, die sich in einem ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, sollten sich auch ohne das Auftreten von Symptomen – unverzüglich auf telefonischem Wege – nicht durch persönlich, körperliches Erscheinen beim Gesundheitsamt oder Hausarzt melden, damit von dort die erforderlichen Maßnahmen veranlasst werden können.
Es obliegt jeden Einzelnen, innerhalb der vierzehntägigen Frist zu prüfen, ob das jeweilige Gebiet aus dem sie zurückgekehrt sind, zum Risikogebiet geworden ist.
Sollten Personen im Kontakt mit anderen Personen stehen, die mit dem Virus infiziert sind oder im Verdacht stehen, infiziert zu sein, ist der Hausarzt oder die Hausärztin bzw. das Gesundheitsamt zu informieren. Gleiches gilt im Falle einer festgestellten Corona-Infektion oder einer Quarantäne-Anordnung.
Darüber hinaus treffe ich folgende Anordnungen für die Beschäftigten des BSVT e.V.:
Gremien- und Dienstreisen werden vorerst nicht stattfinden
Dienstreisen der Beschäftigten des BSVT e.V. werden vom Landesvorsitzenden bis auf weiteres nicht genehmigt
(Einzelfallregelung in Absprache mit dem Landesvorsitzenden)
Absage aller ehrenamtlichen Veranstaltungen des BSVT und seiner Untergliederungen in Eigenverantwortung des Veranstalters,
nach Prüfung und ggf. in Absprache mit dem Landesvorsitzenden
Hinweise zu den empfohlenen Infektionsschutzmaßnahmen sowie viele weitere Informationen zum Thema SARS-CoV-2 (Corona-Virus) sind für Sie über die Seite des Robert-Koch-Institutes (https://www.rki.de) jederzeit aktuell aufrufbar.
Bitte verfolgen Sie auch die Informationen in Ihren lokalen Tageszeitungen, die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte geben Allgemeinverfügungen nach dem Infektionsschutzgesetz heraus, in denen Regelungen für die entsprechenden Gebiete festgelegt werden.
Joachim Leibiger
Landesvorsitzender des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Thüringen e.V.
Informationen zum Corona-Virus in leichter Sprache und Gebärdensprache auf der Internetseite des MDR