Thüringer Stiftung Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen
Geschäftsstelle:
07545 Gera
Tel.: 0365/2147151
Fax: 0365/2147174
E-Mail: info.ThStBlinde@t-online.de
Am 27. Mai 2009 beschloss der Stiftungsrat die Vergabegrundsätze für die Stiftung. Sie können diese unter
herunterladen.
PRESSEINFORMATION
Thüringer Stiftung half 2008 blinden und sehbehinderten Menschen.
Geschäftsstelle der Stiftung eröffnet
Am 13.10.08 fand die konstituierende Sitzung des Stiftungsrates der „Thüringer Stiftung Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen“ statt.
In den darauf folgenden drei Stiftungsratssitzungen in den Monaten November und Dezember 2008, wurden vom Stiftungsrat noch 60 Anträge auf finanzielle Unterstützung bearbeitet.
Davon konnten 34 Anträge positiv beschieden werden, mit einem Gesamtvolumen von 79.727,00€.
Mit Beginn des Jahres 2009 konnte nun auch die Geschäftsstelle der Stiftung, in 07545 Gera Nicolaiberg 5a, eröffnet werden.
Die Geschäftsstelle erreichen sie unter Telefon (0365) 2147151 oder Fax: (0365) 2147174. Auch per E-Mail sind wir erreichbar unter info.ThStBlinde@t-online.de .
In der Geschäftsstelle stehen Hilfsmittel für blinde und sehbehindere Menschen, wie Daisy- Abspielgeräte, Diktiergeräte, Punktschrift-Bogenmaschinen, Großtastentelefon und andere Hilfsmittel zum Verleihen oder Testen vor Ort zur Verfügung. Eine
Terminvereinbarung ist jedoch ratsam, da die ersten Geräte bereits für Schulungen verliehen werden.
Für das Jahr 2009 können Anträge bereits an die Geschäftsstelle eingereicht werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Johannes Pohl
Vorsitzender des Stiftungsrates
Uhlandstr. 12
04610 Meuselwitz
Tel: (03448) 701449
Fax: (03448) 752914
e-mail: pohl-meuselwitz@t-online.de
Am 13.10.2008 fand die konstituierende Sitzung des Stiftungsrates im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit statt. Zum Vorsitzenden des Stiftungsrates wurde
Durch den Freistaat Thüringen werden der Stiftung noch im Jahr 2008 100.000 € zur Zweckerfüllung zur Verfügung gestellt und der Stiftungsrat beschloss, die Mittel nach Antragslage zu vergeben. Weiterhin wurde beschlossen, die Geschäftsstelle der Stiftung in Gera einzurichten.
Im Sinne des Stiftungszweckes können noch im Jahr 2008 formlose und ausführlich begründete Anträge eingereicht werden. Für Rückfragen bitte die Telefonnummer mit angeben und für eine schnelle Bearbeitung auch die entsprechenden Bankdaten nicht vergessen.
Was bedeutet im Sinne des Stiftungszweckes?
Nachfolgend ein Auszug aus der Satzung der Thüringer Stiftung Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen:
§ 2
Stiftungszweck
(1) Die Stiftung hat den Zweck,
1. blinden Menschen mit Wohnort oder ständigem Aufenthalt in Thüringen in besonderen Lebenssituationen zusätzliche finanzielle Unterstützungen zu gewähren, um bei ihnen besondere soziale Härtesituationen trotz aller vorgesehenen staatlichen Hilfen abzumildern,
2. die Arbeit von
3. blinden und sehbehinderten Menschen mit Wohnort oder ständigem Aufenthalt in Thüringen Hilfen zur Zurückgewinnung oder Erhaltung der Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu vermitteln oder anzubieten,
4. die Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen, die blinde und sehbehinderte Menschen oder deren Angehörige betreuen oder beraten sowie deren kontinuierliche Zusammenarbeit zu unterstützen,
5. den Aufbau eines landesweiten Hilfs- und Serviceangebotes zu unterstützen.
(2) Ein Rechtsanspruch auf Hilfe durch die Stiftung besteht nicht.
Unter Beachtung vorstehenden § 2 der Stiftungssatzung können Anträgen an folgende Adresse eingereicht werden:
Thüringer Stiftung
Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen
Geschäftsstelle
07545 Gera
Über die Mittelvergabe entscheidet der Stiftungsrat.
Artikel in der TLZ 16.10.2008: